Meta: Noch mal den Kopf aus der Schlinge gezogen …

Warum der „Deal“ der US-Behörden mit Meta dem Unternehmen nutzt und konsequenten Jugendschutz verhindert

Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta hat am 26. August 2026 als Teil einer parteiübergreifenden Koalition aus 51 Generalstaatsanwälten aus US-Bundesstaaten einen Vergleichsvorschlag mit dem Unternehmen Meta Platform, Inc. (Meta) bekannt gegeben, der, vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung, vor allem dem Unternehmen nutzt.

Zwar muss Meta bis zu 16,7 Mrd. US-Dollar bezahlen und Funktionen seiner Social Media-Tools Facebook und Instagram ändern. Doch ist das wenig im Vergleich zu schon jetzt angerichteten Schäden und vor allem ein Freibrief für weitere Geschäfte. Immerhin zeigt sich, dass der juristische Weg gegen Tech-Konzerne erfolgreich ist und Vorbild für Deutschland und Europa sein sollte, auch wenn mit neuen Tricks und „features“ der Tech-Monarchen zu rechnen ist.

Der Vergleich

Auf den ersten Blick scheint die Klage der ursprünglich 29 Bundesstaaten der USA gegen den Konzern Meta Platforms, Inc. erfolgreich zu sein. Bereits im Vorfeld des Verfahrens haben sich weitere Bundesstaaten und Distrikte angeschlossen, womit die Klägerseite zuletzt aus beeindruckenden 51 Generalstaatsanwaltschaften bestand. Der Konzern hat denn auch nach nur sechs Tagen – das Verfahren wurde am 18. August vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kaliforniens eröffnet und noch vor der Beweisaufnahme – einem Vergleich zugestimmt. Bonta schreibt dazu auf der Website der Staatsanwaltschaft von Ontario:

„Meta hat sich bereit erklärt, umfassende Veränderungen vorzunehmen, die das Risiko von Schäden durch seine Plattformen verringern werden – und zwar innerhalb weniger Monate. (…) Gemeinsam mit einer parteiübergreifenden Koalition meiner Kollegen bin ich stolz darauf, diesen Vergleich zu erzielen, der die Kernanliegen unserer Klage aufgreift und echte Veränderungen, echte Transparenz sowie echte, durchsetzbare Schutzmaßnahmen für Kinder auf Facebook und Instagram einführt – sofort, ohne weitere Verzögerung.“
(Originaltext und Link Rob Bonta;  Übersetzung (dt.) Generalstaatsanwalt Bonta erzielt bahnbrechenden Vergleich in Höhe von 17 Milliarden Dollar mit Meta)

Vereinbart wurden u.a. tägliche Nutzungszeitlimits für soziale Medien (max. 2 Stunden) und eine Nutzungssperre nach Mitternacht (Nachtmodus), das Abschalten der Benachrichtigungen zwischen 08.00 und 15.00 Uhr (Schulmodus). Dazu kommen verpflichtende Maßnahmen zur Altersüberprüfung, damit Nutzer unter 13 Jahren keinen Zugang haben und Nutzer bis 18 Jahren keine jugendgefährdenden Inhalte angezeigt bekommen. Verboten werden Bildfilter für Schönheitsoperationen und Likes sowie personalisierte Feeds. Ein weiterer Aspekt des vorgeschlagenen Vergleichs ist eine Zahlung von bis zu 16,7 Milliarden US-Dollar an die Bundesstaaten über einen Zeitraum von zehn Jahren, der für Jugendschutz , (medien)pädagogische Aufklärung und Elternarbeit verwendet werden soll, sofern dieser Vergleich vom Gericht genehmigt wird.

„Wir haben keine Zugeständnisse gemacht. Wir haben das Maximale herausgeholt, mehr eigentlich: Keine endlosen Verfahren, keine Berufungsprozesse – wir haben die Veränderungen erreicht, die wir wollten.“ (Bonta; ebda)

Meta selbst macht daraus eine Werbeaktion für sich selbst, in dem behauptet wird, dass das Unternehmen quasi der Vorreiter für Jugendschutz sei, wenn die Marketingabteilung formuliert:

„Es ist für Meta von größter Bedeutung, sicherzustellen, dass Jugendliche auf unseren Plattformen eine sichere und produktive Erfahrung machen. Wir möchten, dass dies sowohl für Eltern als auch für Jugendliche optimal funktioniert, und deshalb haben wir uns mit den Generalstaatsanwälten zusammengetan, um einen neuen Branchenstandard zu setzen.“
(Pressemeldung Meta )

Eine Klage von ursprünglich 29 Bundesstaaten heißt im Marketingsprech von Meta also: Wir haben uns „mit den Generalstaatsanwälten zusammengetan“. Aber Marketing ist ja das die Verfälschung von Fakten im Dienst des jeweiligen Auftraggebers. Aus der Anklage gegen Meta wird postwendend die Aufforderung an die Konkurrenz, dem „Vorbild Meta in Fragen des Jugendschutzes“ nachzuziehen:

„Um echte Fortschritte zu erzielen, fordern wir TikTok und YouTube dringend auf, sich uns und den Generalstaatsanwälten anzuschließen und diesen neuen Standard zu übernehmen, um sicherzustellen, dass Jugendliche soziale Medien auf gesunde und verantwortungsbewusste Weise nutzen.“ (Ebda.)

Das nennt man Chuzpe (das Synonym für Dreistigkeit). Die erste Frage ist, warum Meta die Änderungen in Design und Funktionalität nicht ohne Prozess umgesetzt hat, denn die Klagen der Eltern und die Folgen für Kinder und Jugendliche sind lange bekannt (siehe die Facebook-Files und das Buch von Frances Haugen). Die zweite Frage ist, warum Meta bereit ist, bis zu 16,7 Mrd. Euro zu bezahlen?

Weil – und an dieser Stelle wird deutlich, dass Meta ausgesprochen günstig bei diesem Vergleich wegkommt, jedes Urteil nach einem Prozess eine Strafzahlung in vielfacher Höhe zur Folge gehabt hätte, neben den unvermeidlich imageschädigenden, öffentlichen Prozess und der Verpflichtung, die eingesetzten Techniken transparent zu machen. Diskutiert wurden um Vorfeld Strafzahlen zwischen mindestens 200 Mrd. US-Dollar bis zu (von den Meta-Anwälten selbst phantasierten) 1,4 Billionen (1.400 Milliarden).

Zum Nachrechnen

16,7 Milliarden Dollar von 200 Mrd. sind 8,3%, 16,7 Mrd. Dollar von 1,4 Billionen US-Dollar sind 1,19%. Liest man im vorgeschlagenen Vergleich weiter, dass 30% der 16,7 Mrd. Dollar nur fällig werden, falls Google/YouTube und TikTok/ByteDance ihre Systemen nach den Vereinbarungen von Meta mit den Staatsanwaltschaften ändern (unwahrscheinlich), ergibt sich, dass die verbleibenden 11,69 Mrd. (70% von 16,7 Mrd.) Dollar nur 5,8% der mindestens zu erwartenden Zahlung von 200 Mrd. Dollar sind oder sogar nur 0,835% der (von Metas Anwälten herbei phantasierten) 1,4 Billionen. Wie man auch rechnet: 16,7 Mrd. Dollar sind zwar viel Geld, aber für Meta sind es nur nur zwischen knapp 6 und weniger als einem Prozent der Kosten, die nach einem Prozess zu zahlen gewesen wären. Dieses Resultat ist für Meta ein voller Erfolg: Kein Prozess, keine monatelange negative Publicity, keine durch den Prozess erzwungen Transparenz der Funktionsweisen der suchterzeugenden Funktionen von Facebook und Instagram, kein offizielles Urteil gegen Meta …

Die Anwälte von Meta haben sehr erfolgreich agiert.

Nur ein Prozess schafft Transparenz

Intelligent wäre daher, wenn die zuständige US-Richterin diesem Deal nicht zustimmt, sondern darauf drängt, dass der Prozess öffentlich geführt wird. Nur dann muss Meta zu allen Anklagepunkten Stellung nehmen. Nur dann muss Meta die eingesetzten Techniken zur der Suchtförderung (adicctive design: englisch für „süchtige Gestaltung“; persuasive, d.h. süchtigmachende Technologien; manipulierende Design- und Psychotechniken etc.) öffentlich machen. Nur in einem Prozess werden die Anklagepunkte vorgetragen und Zeugen gehört, Eltern etwa, die ihre Kinder durch Suizid nach oder durch „Social Media“Anwendung verloren haben. Wer das Agieren von Meta in den letzten Jahren beobachtet hat, darf davon ausgehen, dass der Konzern nur „Zugeständnisse“ gemacht hat, die das Geschäftsmodell allenfalls wenig beeinträchtigen.

Man kann Wetten dazu abschließen, dass die zugestandenen „Einschränkungen“ durch neue „Funktionen und Features“ ersetzt werden. Ebenso darf als sicher gelten, dass durch den Einsatz von entsprechenden KI-Tools die umfassende Datensammlung und Profilierung der Nutzer mit dem Ziel der Nutzerbindung weiter ausgebaut und perfektioniert wird. Das ist das übliche Katz-und-Maus-Spiel: Die Tech-Konzerne werfen schneller neue Anwendungen auf den Markt und verdienen damit Geld als Rechtssysteme reagieren können. Sollte dann das eine oder andere Tool oder eine Funktion verboten werden, sind bereits Dutzende andere Tools und Funktionen auf den Endgeräten installiert.
Anstatt zu versuchen, die Tech-Konzerne im Nachgang einzuhegen, sollten die verantwortlichen Ministerien stattdessen proaktiv vorgeben, was bei Anwendungen für Kinder und Jugendliche zulässig und was verboten ist, vergleichbar zu den Altersabstufung bei Filmen oder Büchern. Es ist dringend notwendig, dass die politisch und sozial Verantwortlichen nicht immer nur re-agieren auf die technischen Entwicklungen und die damit verbundenen Geschäftsmodelle, sondern die Rahmenbedingungen für den Kinder- und Jugendschutz aktiv und verbindlich formulieren.

P.S. Noch intelligenter wäre dem zu folgen, was der Chefentwickler von Microsoft, Jaron Lanier, schon 2018 in Buchform gefordert und wofür er argumentiert hat. Das Buch heißt „Zehn Gründe, warum Du Deine Social Media Accounts sofort löschen musst“. Das ist ein Imperativ und die Voraussetzung dafür, den eigenen Kopf und das digitale Endgerät aus den Fängen der Tech-Monopole und ihrer Suchtmittel zu befreien. Im zweiten Schritt sollte man sich, offline und im Diskurs mit echten Freunden, überlegen, welche Anwendungen man tatsächlich braucht. Für alle Aufgaben gibt es dann entsprechende Anwendungen aus dem Open Source-Bereich ohne Rückkanal für Daten in die USA. Man muss sich „nur“ aus den Korsett der Monopole und der eigenen Gewohnheiten befreien wollen!

Der Beitrag als PDF: Meta: Noch mal den Kopf aus der Schlinge gezogen …

Literatur und Quellen

Press Release Rob Bonta, Attorney General (Wednesday, August 26, 2026)
Attorney General Bonta Secures Transformative $17 Billion Settlement with Meta, Proposed Settlement Includes Fundamental Changes to Instagram and Facebook

Übersetzung (Pädagogische Wende): Generalstaatsanwalt Bonta erzielt bahnbrechenden Vergleich in Höhe von 17 Milliarden Dollar mit Meta – der vorgeschlagene Vergleich sieht grundlegende Änderungen bei Instagram und Facebook vor;

Press Release Meta (August 26, 2026)
Our Agreement With Bipartisan Attorneys General: Calling on TikTok and YouTube to Join Us in Supporting Teens

Spiegelhauer, Reinhard (29.8.2026)| Kommentar zum Meta-Vergleich: Wegweisend für Standard ist das noch nicht

Klöpper, Anna (28.8.2026 )Vergleich für Meta: Kein Ersatz für ein Verbot von Social Media für Kinder