Der Deutsche Ethikrat und digitale Medien

Anmerkungen zur Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ des Ethik-Rats. Die Presse verkürzt auf „Ethikrat gegen Social-Media-Verbot“. Im Text steht Gegenteiliges: „Der Ethikrat plädiert für ein risikobasiertes und abgestuftes Schutzkonzept, dass neben sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, deren jeweilige Risiken analysiert und jeweils angepasste Schutzmaßnahmen etabliert“. (dpa)

„Angst muss man nicht vor Maschinen haben, sondern vor den Menschen, die sie entwickeln und missbrauchen.“

Der Papst warnt in seiner ersten Enzyklika vor existenziellen Risiken der Künstlichen Intelligenz für Individuen und Völker. Ralf Lankau hofft auf neue Impulse in der Diskussion. Zugleich ist er sicher: Widerstand ist möglich! Mit ihm sprach Ralf Wurzbacher.

Gleich zwei Päpste sind der Antichrist …

… wenn man Trumpisten und Tech-Faschisten glaubt. Die immense Bedeutung der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ (d.i. automatisierte Datenverarbeitung) für das Leben der Menschen kann man einschätzen, wenn man die warnenden Texte von gleich zwei Päpsten (Franziskus und Leo XIV.) und die konträre Position vom Investor Peter Thiel dazu liest, der generell jeden, der diese Technik reglementieren möchte, zum Antichrist erklärt.

Warum Bildschirme das Lernen beeinträchtigen. Ein zentraler Mechanismus

Anfang des Jahres 2026 erklärte der Neurowissenschaftler Jared Cooney Horvath in einer schriftlichen Stellungnahme vor dem US-Senatsausschuss für Handel, Wissenschaft und Verkehr, dass die Gen Z (Generation Z) trotz ihres beispiellosen Zugangs zu Technologie kognitiv weniger leistungsfähig sei als frühere Generationen. Diese Generation sie die die erste in der modernen Geschichte, die in standardisierten Tests schlechter abschneide als die vorherige.

Fake-Studie zu ChatGPT-Vorteilen im Unterricht (zurückgezogen von Springer Nature)

Springer Nature zieht eine Meta-Analyse zurück, die große Lerneffekte durch ChatGPT belegen sollte. Der Grund: Die Studie sei wissenschaftlich nicht haltbar, der Herausgeber habe Bedenken hinsichtlich der Unstimmigkeiten in der Metaanalyse und die methodischen Probleme würden das Vertrauen in die Validität der Analyse und der darauf basierenden Schlussfolgerungen untergraben.

Berlin: Plan BD (BildungDigitalisierung) als vermeintlich politischer Wille

Wer sich wundert, warum Deutschland beim Schutz der Kinder und Jugendlichen (Stichwort Regeln für die Smartphone- und Social Media-Nutzung Minderjähriger ) vor den kommerziellen Interessen der Tech-Monopole so massiv hinterherhinkt, sollte schauen, wer in der Berliner Republik das Sagen hat: Lobbyarbeit als Bildungspolitik.

Ein Fall für brain.exe

Auch bei KI: Es bleibt die Frage nach den richtigen Fragen. Von Susanne Rohland
Zuerst erschienen in Lunapark21 – zeitschrift zur kritik der globalen ökonomie, Heft 68 (Frühjahr 2026) mit dem spezial Mustererkennung: KI, Technik, Herrschaft.

Fortschritt wohin?

Künstliche Intelligenz stellt Effizienz- und Machtfragen neu. Von Klaus Meier
Zuerst erschienen in Lunapark21 – zeitschrift zur kritik der globalen ökonomie, Heft 68 (Frühjahr 2026) mit dem spezial Mustererkennung: KI, Technik, Herrschaft.

Regeln für „Social Media“ als Kinder- und Jugendschutz

Endlich wird auch in Deutschland parteiübergreifend über die notwendige Einschränkung und Regulierung von „Social Media“ debattiert. Das Ziel sind verbindliche Regeln für digitale und netzbasierten Medien für Minderjährige, wie es für alle anderen Medien Praxis ist.

Demokraten nennen ihren Namen und zeigen ihr ein Gesicht

Warum Klarnamen im Web für den demokratischen Diskurs notwendig sind.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, plädiert für Klarnamen im Netz aus, So könnten Hass und Hetze eingedämmt, die Diskurskultur im Netz rationaler gestaltet, das Netz „entgiftet“ werden. Sofort kommt Widerspruch aus Internet-Community und Presse – als sei Meinungsfreiheit an das Recht auf Anonymität gekoppelt oder man müsse in sozial nur genannten Medien aktiv sein, um diese zu kritisieren. Eine Gegenrede.

Social Media erst ab 16: Die juristisch relevanten Argumente

In Australien gilt seit dem 10. Dezember 2025 das weltweit erste Verbot für kommerzielle Social-Media-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Erst ab diesem Alter dürfen Dienste wie Facebook, Instagram & Co. genutzt werden. (1). Der entscheidende Schachzug der australischen Regierung: Die Anbieter selbst müssen die Altersabfrage organisieren und sicher stellen, dass geltende Rechtsnormen eingehalten werden.

Pädagogik zwischen Technisierung und Resonanz

Publikation der AG „Gegen die Ökonomisierung der Bildung“ in der GEW Hessen, erschienen im Dezember 2025. Das Arbeitsgruppenteam: Dr. Gabriele Frenzel, Maria Heydari, Günter Köhler, Thomas Sachs, René Scheppler, Herbert Storn, Eva Maria Wehrheim.