Verkehrte Welt

Widersinnige Handlungsempfehlungen der Expertenkommission

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen (HE) publiziert. Tenor: Was müssen Eltern, Schulen und Behörden tun, um Kinder und Jugendliche an die „digitale Welt“ anzupassen anstatt die Anbieter in die Pflicht zu nehmen, um Kinder und Jugendliche nicht zu gefährden.

Von Ralf Lankau

Der Text (11 Seiten) als PDF: StellungnahmenBündnis zu den Handlunsgempfehlungen der Expertenkommission (24.6.2026)

Unreflektierte Ausgangsprämissen

Wer von den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ klare Vorgaben und Regeln zum Schutz Minderjähriger erwartet, wird enttäuscht. Wie bereits bei der Bestandsaufnahme vom 20. April 2026 ist die Problemanalyse der Gefahren und Risiken digitaler Medien für Minderjährige zwar korrekt, die Empfehlungen hingegen bedienen einmal mehr die Interessen der IT-Wirtschaft und EdTech-Unternehmen. Sie sind aus pädagogischer Perspektive kontraproduktiv.

Es werden gleich in der Einleitung unreflektiert die Narrative der Digitalwirtschaft wiederholt: digitale Gesellschaft, digitales Zeitalter, digitale Welt. Die Okkupation sozialer Bereiche wie Bildung und Erziehung durch Digitaltechnik wird fortschrittsgläubig und technikeuphorisch als alternativlos propagiert: „Die digitale Transformation wird die Lebenswelten junger Menschen in den kommenden Jahren gegenüber dem Status quo tiefgreifend verändern“ (S. 6), als gäbe es keinerlei Handlungsalternativen. Damit wird Tech-Konzernen die Entscheidung überantwortet, wie wir zukünftig leben und (nicht nur) Kinder lernen, wie wir arbeiten, kommunizieren, uns weiterbilden (sollen) – anstatt die Frage zu stellen, ob Digitaltechnik den Menschen und ihren Bedürfnissen oder nur den Geschäftsmodellen der IT- und KI-Wirtschaft nutzt.

Für die Kommission scheint es aber nur einen Weg zu geben: IT-Konzerne bringen Produkte auf den Markt. Familien, Bildungseinrichtungen und die Öffentlichkeit hinterfragen nicht deren Sinn und die Folgen für den oder die Einzelne(n) und die Gemeinschaft, sondern haben nur die Aufgabe, die möglichen Schäden zu reduzieren und Folgeschäden zu therapieren.

Neudefinition elterlicher Aufgaben, neues Gesetz

Gleich die erste HE „Nationale Informationskampagne „Wir für unsere Kinder“ starten“ verdeutlicht, mit welcher Realitätsferne argumentiert wird, wenn es heißt:

„Eltern und Erziehungsberechtigte erkennen digitale Risiken frühzeitig, bleiben ansprechbar und begleiten ihre Kinder wirksam im digitalen Raum. Die gestärkte digitale Bildung der Erwachsenen wird zu einer verlässlichen Grundlage des Kinderschutzes.“ (S. 27)

Man muss also die Eltern weiterbilden, damit diese ihre Kinder in die „digitale Welt“ einführen. Ist der Kommission nicht gewärtig, dass die meisten Eltern selbst nur Konsumenten der Netzdienste sind und den Verlockungen und Verführungen digitaler Dienste genau so wenig widerstehen können wie die Kinder, oft selbst smartphone- und internetsüchtig sind und damit allenfalls negative Verhaltensvorbilder für ihre Kinder? Sind die Studien nicht bekannt, dass immer mehr Kinder Bindungsstörungen entwickeln, weil ihre Eltern auf die Geräte fixiert sind (Stichwort Technoference)?

Die Vorgabe, Familien für das süchtig machende Design der Plattformen in die Verantwortung zu ziehen, ist bestenfalls unrealistisch, wenn nicht naiv. Zugleich wird ein neues Instrument „Medienerziehung für Erwachsene“ mit dem Ziel propagiert, Kinder möglichst früh, dafür selbstredend „richtig“ an digitale Geräte und Dienste heranzuführen. Dafür werden alle möglichen Akteure dafür eingespannt, von den Pädiatern über Einkaufszentren bis (kein Witz) Eltern-Influencer*innen (!).

„Für Werbung und Sensibilisierung sollen öffentliche Orte wie Kinderarztpraxen und Supermärkte sowie Elterninfluencerinnen und Elterninfluencer genutzt werden.“ (S. 31)

Das ist die Logik der Datenökonomie und Plattformbetreiber. Die IT-Wirtschaft plakatiert Netzschulungen, die man per QR-Code aufrufen kann. Die Eltern gehen ins Netz, um dort von Avataren, KI-Bots und ein paar menschlichen Influencern zu erfahren, was sie ihren Kindern im Umgang mit Netzdiensten beibringen sollen. Wer denkt sich so etwas aus, statt klare Vorgaben und Regeln zu formulieren?.

Regelrecht irrsinnig wird es bei HE 7 (Elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen (§ 1631 BGB, § 1626 BGB), wenn ein neuer Straftatbestand „digitale Vernachlässigung“ eingeführt und Eltern per Gesetz gezwungen werden sollen, ihre Kinder an den Einsatz von und Umgang mit digitalen Endgeräten zu gewöhnen, um „die wachsenden Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes auch im digitalen Raum zu berücksichtigen“. Das ist der Klassiker der Werbewirtschaft: Erst werden Angebote beworben, dann diese als vermeintliches Bedürfnis behauptet.

Weder wird ein konkretes Alter oder Inhalte genannt noch konkrete Anwendungen. Genügt es, Kindern die „Sendung mit der Maus“ aus der Mediathek zu zeigen oder macht sich strafbar, wer Kinder und Jugendliche vor der kommerziellen Ausbeutung durch Tech-Konzerne schützt, weil digitale Plattformen, sozial nur genannte Medien und Messenger „jungen Menschen neue Möglichkeiten in Bildung, Kommunikation, Kreativität und gesellschaftlicher Teilhabe“ ermöglicht (S. 4)? Wer hier als Elternteil nicht spurt wird, sieht sich dem Vorwurf „digitale Vernachlässigung“ ausgesetzt. Eine derart übergriffige Forderung zum Digitalzwang stellen nicht einmal die Tech-Konzerne selbst.

Im Gegenteil: Jaron Lanier, Chefentwickler bei Microsoft, hat schon 2018 gefordert, alle Social Media Kanäle sofort zu löschen, weil diese Form der Kommunikation de-humanisiert und de-sozialisiert. Selbst eMails dienen in seinem Verantwortungsbereich nur zur Terminbestätigung und Dokumentenübermittlung. Kommunikation findet per Telefon oder, besser, als persönliches Gespräch statt, weil Social Medien jeden – Zitat: „zum Arschloch“ machen (Lanier 2018, 59 u.ö.).

Falsch gewichtete Trias aus Schutz, Teilhabe und Befähigung

Sowohl der Erziehungsauftrag der Eltern wie das Schutzbedürfnis Minderjähriger wird nach den HE an technischen Entwicklungen ausgerichtet und an die Geschäftsfelder und Digitaldienste der Plattformen und Datenökonomie angepasst. Dazu wird eine, angeblich gleichwertige, Trias (Dreiheit) aus Schutz, Teilhabe und Befähigung konstruiert, letztere selbstredend wieder in der Verkürzung auf Nutzung digitaler Dienste. Als wäre es das Bedürfnis und intrinsisch motivierte Ziel von Kinder und Jugendlichen, möglichst früh am Bildschirm oder Display sitzen zu dürfen. Der Schutzbegriff wird pervertiert, weil er dazu instrumentalisiert wird, Kinder und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Räumen auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu ermöglichen.

„Schutz schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche digitale Räume erkunden und nutzen können, ohne vermeidbaren Gefahren ausgesetzt zu sein.“(S.11)

Diese Trias aus „Schutz, Teilhabe und Befähigung“ wird als gleichwertig fehlinterpretiert, um eine Frühdigitalisierung „ab dem ersten Lebensjahr“(S. 38) und als Lehr- und Lernmittel schon der in KiTa- und Grundschule (S.35) zu legitimieren.

„Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz umfasst mehr als bloßen Schutz. Er schließt die Befähigung junger Menschen zur selbstbestimmten Nutzung digitaler Technologien ebenso ein wie ihre aktive Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft. Schutz, Befähigung und Teilhabe sind keine konkurrierenden Ziele. Diese Trias bildet die gemeinsame Grundlage für ein gelingendes Aufwachsen im digitalen Zeitalter.“ (S. 4)

Negiert wird, dass aus erzieherischer und pädagogischer Perspektive der Schutz Minderjähriger wichtiger sein kann als Teilhabe oder Befähigung, weil nicht nur der Leib, sondern auch die Psyche und das menschliche Gehirn die notwendige Entwicklungsstufe für bestimmte (Medien)Angebote erreicht haben muss. Der Augsburger Ordinarius für Schulpädagogik, Prof. Dr. Klaus Zierer, selbst Mitglied in der Kommission, schreibt auf eine Anfrage des Bündnisses für humane Bildung zum Ergebnis der Expertenkommission:

„Es gibt Situationen, in denen der Schutz wichtiger ist als jede Teilhabe oder jede Befähigung. Konkret: Der präfrontale Kortex ist ein Schlüssel für Teilhabe und Befähigung. Er braucht allerdings mindestens bis zum 16. Lebensjahr, bis er so weit ausgereift ist, dass die Selbststeuerung umfassend gelingen kann. Davor ist autonome Teilhabe eingeschränkt, angesichts des Suchtpotenzials, beispielsweise der sozialen Medien, vielfach unmöglich und daher nicht zu vereinen mit dem Schutzauftrag.“ (Klaus Zierer)

Stattdessen wird von der Kommission eine weitreichende Digitalisierung der frühen Kindheit empfohlen. Digitale Medienbildung und selbst KI-Kompetenzen sollen bereits in Kindertagesstätten und Grundschulen verankert werden, obwohl weder die kognitiven noch die entwicklungspsychologischen Voraussetzungen gegeben sind. Der Vorrang des Schutzes vor Teilhabe und Befähigung ist in der digitalen Welt wesentlich und kommt aus schulpädagogischer Sicht in den HE viel zu kurz, obwohl das der Kernauftrag der Expertenkommission gewesen wäre.

Das Missverständnis von Befähigung und Teilhabe

Befähigung etwa ist ohne Definition ein missverständlicher wie missbräuchlicher Begriff. Man kann Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Manipulation zu allem Möglichen „befähigen“, unabhängig davon, ab es kindgerecht oder ethisch zu verantworten ist. Es gibt nicht nur den sexuellen Kindesmissbrauch, sondern auch die Instrumentalisierung von Kindern und Jugendlichen für eigene Zwecke bis hin zum Drill als Kindersoldaten in Kriegsgebieten. Dass Kinder etwas lernen und tun können bedeutet ja nicht, dass sie über die Folgen und Konsequenzen ihres Handelns reflektieren und die Verantwortung dafür übernehmen können.

Im deutschen Strafrecht beginnt die Strafmündigkeit daher z.B. erst mit 14 Jahren. Nach Jugendstrafrecht können auch junge Erwachsene, je nach persönlicher Reife der Beklagten, bis zum 21. Lebensjahr geurteilt werden. Daher gibt es für viele Bereiche gesetzliche Vorgaben. Das gilt sowohl für Medien (Empfehlung von Altersstufen für Bücher, verbindliche Altersvorgaben für Filme und (Computer)Spiel, gesetzlich geregelte Sendezeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für Filme ab 18 Jahren z.B. erst ab 22.00 Uhr oder nach Anmeldepflicht und Altersverifikation in Mediatheken). Vergleichbares gilt für den Konsum von Genussmitteln (Alkohol, Tabak) oder die Berechtigung zur aktiven Teilnahme am Verkehr (Mindestalter für Führerscheine, bei LKW über 7,5T z.B. erst ab 21 Jahren mit nur fünfjähriger Gültigkeit). Der Staat greift als sehr wohl ein – zum Schutz sowohl der Minderjährigen (Medien) wie der Gesamtbevölkerung (Verkehr).

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Erziehung und Schutz Minderjähriger bedeutet, Kinder und Jugendlichen begründet zu vermitteln, dass sie auch Dinge, die sie rein körperlich oder aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung schon tun könnten, nicht tun. Gleiches gilt für Teilhabe. Eine ethisch und pädagogisch reflektierte Erziehung entscheidet und begründet, dass es für Kinder und Jugendliche eine altersgerechte Teilhabe, altersgerechte Vorgaben und Regeln ebenso gibt wie Verbote. Das gibt es in allen, auch sozialen Regelsystemen, nennt sich mal Haus- oder Schulordnung oder hier Kinder- und Jugendschutz. Dass in der Öffentlichkeit immer nur über Verbote diskutiert wird, ist Propaganda, um die notwendige Regulierung digitaler Dienste und Plattformen zu de-legitimieren. Hier hätte man klare Vorgaben und Vorschläge zur altersgerechten Reglementierung erwartet statt nur ein unbestimmtes „Risikomanagement“.

Anders als behauptet, haben die einzelnen EU-Länder auch die Option, eigene Regeln und Verbote zu erlassen, bis es (wünschenswerte, aber langwierige) EU-weite Regelungen gibt. Nach Australien, Dänemark und den skandinavischen Ländern, nach Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich hat jetzt auch Groß-Britannien Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche unter 16 angekündigt, weil „soziale Medien“ Kinder unglücklich machten. Nur Deutschland duckt sich vor den Tech-Konzernen weg.

Digitale Bildung und KI in der Grundschule

Wer die weltweite Diskussion über private digitale Endgeräte in Schulen verfolgt, kann über die Empfehlungen der Expertenkommission nur enttäuscht den Kopf schütteln. Die einzige Empfehlung (HE 16: Private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen regeln) begrenzt das Verbot auf die Grundschule bis Klasse 7, fordert aber zugleich die Frühdigitalisierung schon ab der KiTa und, völlig widersinnig, KI in der Grundschule.

„Digitale Medienbildung – einschließlich künstlicher Intelligenz – soll fester Bestandteil der frühen Bildung werden.“ (S.35)

Dabei empfahlt selbst die wirtschaftsnahe und digital affine Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) unter Vorsitz von Olaf Köller (IPN, Kiel) noch 2024 KI (bzw. die zugrundeliegenden Large Language Models, LLM) erst ab Klasse 8:

„In der Grundschule und zu Beginn der Sekundarstufe I scheint ein weitgehender Verzicht auf LLM und stattdessen ein Fokus auf den systematischen Aufbau von basalen Lese- und Schreibkompetenzen angemessen.“ (Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem. Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission. der Kultusministerkonferenz, 2024 , S. 4).

In den HE (auch hier unter Vorsitz von Olaf Köller) ist KI jetzt Thema der Grundschule? Woher kommt dieser Sinneswandel? Denn die Schulpraxis zeigt schon jetzt, dass KI—Tools in den meisten Fällen lernbehindernd ist statt lernförderlich. Die schon jetzt belastbare Forschungslage zeigt klar, dass generative KI (nur um die geht es in den aktuellen Diskussionen) benutzt wird, um nicht selbst Denken zu müssen und dadurch zu einer „digitalen Schuld“ führt. Zwar können Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von KI-Tools Aufgaben besser lösen, machen sich dadurch aber von diesen Tools abhängig und entmündigen sich selbst. Prof. Klaus Zierer hatte bereits im Vorfeld gefordert, „Menschlichkeit in den Mittelpunkt“ zu stellen, das „selber Denken“ als pädagogisches Ziel zu begreifen und die KI durch Bildung zu entwaffnen (siehe Lankau, 2026b). Die Vorschläge der Kommission sind daher ein Irrweg:

„Die KI-Besoffenheit von Bildungspolitik, Schulaufsicht und einem großen Teil der Erziehungswissenschaften wirkt derzeit wie ein Brandbeschleuniger nach Jahren des Zündelns mit dem Feuer der Digitalität, das bereits großen Schaden angerichtet hat.“ (Zierer in der Pressemitteilung zur Enzyklika „Magnifica Humanitas“ von Papst Leo XIV.)

Von der Kompetenzorientierung zur Kompetenzsimulation

Während unsere Nachbarländer ihre Digitaleuphorie und die Frühdigitalisierung revidieren, werden in Deutschland von Experten weiter die Heilsversprechen von IT und KI propagiert. Was man von einer Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stattdessen erwartet hätte: Klare Schutzbestimmungen vor den digitalen Gefahren durch die kommerzielle Ausbeutung von Menschen durch Tech-Monopole. Aber dazu steht nichts im Papier. Das leistet als womöglich letzte moralische Autorität und öffentliche Stimme Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika „Magnifica Humanitas“, der vor dem Verlust der Menschenwürde (siehe Lankau 2026a) und der Verführbarkeit des Menschen durch KI als Werkzeug seiner Bequemlichkeit warnt:

„Wir müssen uns darin schulen, auf KI zu verzichten und wir müssen unsere Jugend vor der Verheißung der perfekten Maschine schützen, vor jener subtilen Verführung, die das menschliche Denken gerade dann nutzlos erscheinen lässt, wenn es am notwendigsten ist.“ (Papst, Leo XIV., Magnifica Humanitas, MH 140, 2026)

Haben die Mitglieder der Kommission nichts von den Forderung vom mehr al 33 Tsd. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einem KI-Moratorium gehört: „Große KI-Experimente stoppen: Ein offener Brief“ vom Future of life“-Institut (22. März 2023), nichts von der Asilomar-Konferenz und den Beschlüssen aus dem Jahr 2017)? Und war es nicht der Vordenker und Namensgeber der Kybernetik (1956 umbenannt in Artificial Intelligence), der davor warnte, dass diese Technik nicht in die Hände der „verantwortungslosesten und käuflichsten unserer Techniker“ gelangen dürfte? (Wiener, 1963 S. 61f)

Nichts davon steht in der Bestandsaufnahme vom April, nichts in den Handlungsempfehlungen aus dem Juni 2026. Das ist geschichtsvergessen und verantwortungslos. Wenn die Kommission dann noch ein „KI Seepferdchen“ fordert, bei dem Grundschulkinder sich online ein Zertifikat erarbeiten (HE 12: „KI-Seepferdchen“ – Grundverständnis für KI fördern) weiß man nicht mehr, ob man das jetzt als Realsatire oder pädagogischen Offenbarungseid werten soll.

Immer weniger Kinder erreichen nach vier Grundschuljahren die Mindeststandards in Lesen, Schreiben, Rechnen und Zuhören. Aber Expertinnen und Experten werben für ein Online-Zertifikat für Grundschüler? Wie wäre es stattdessen, allen Grundschulkindern neben den elementaren Kulturtechniken das Schwimmen beizubringen? Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit ist die „HE 24: Umgang mit Alterskennzeichen von Games u. a. in der Jugendhilfe flexibilisieren.“ Schon heute hat die Spieleindustrie mehr Umsatz als Film- und Musikindustrie zusammen.

Jede(r) zweite Deutsche spielt Computer- und Videospiele. Aber man kann nicht früh genug anfangen, Kinder und Jugendliche nicht früh genug auch an Spiele für Ältere gewöhnen, d.h. an sich altersbeschränkte Spiele „in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich“ zu machen, unter Aufsicht selbstredend „Kinder und Jugendliche können sich unter abgesicherten Bedingungen mit höher eingestuften Angeboten auseinandersetzen und werden so in ihrem kompetenten Medienumgang gefördert.“

Das ist das medienpädagogische Äquivalent zum „begleiteten Trinken“ (Jugendliche dürfen in Begleitung Erwachsener Alkohol trinken, obwohl sie das gesetzliche vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben). So schafft man Arbeitsplätze für Medienpädagogen und später Therapeuten. Angesichts des Bildungsnotstandes, in dem sich Deutschland befindet (siehe Zierer: „Bildungsnotstand als Standortrisiko“, 2026), sind solche „Empfehlungen“ nicht mal lustig.

Keine privaten (!) digitalen Endgeräte an Schulen

Kein Schüler und kein Lehrer braucht ein privates Gerät für guten Unterricht, zumal das Ablenkungspotenzial weder bei Lernenden noch bei Unterrichtenden in den Griff zu bekommen ist, ohne Ablenkung und Misstrauen in die Schulen zu bringen. Erwarten darf man daher konkrete Vorschläge für die Begrenzung sozial nur genannter Medien, deren Geschäftsmodell die kommerzielle Ausbeutung (nicht nur) von Kindern und Jugendlichen ist. Warum nicht konkret werden: Wie wäre ein Verbot bis zum 16. Lebensjahr mit Zeitbeschränkung für alle Menschen unter 18 Jahren wie in Groß-Britannien geplant?

Damit einher gehen sollte allerdings eine entsprechende Regulierung, die Jugendliche schrittweise an soziale Medien in eigener Regie (!) und mit nichtkommerziellen, gemeinwohlorientierten Partnern heranführt, sowie pädagogische Maßnahmen in Schule und Familie, um solche Angebote als selbstbestimmte Nutzung digitaler Kanäle anzubieten (selbst administriert, datenarm, mit klaren Verhaltensregeln, DSGVO-konform in D gehostet usw.). Die Frage ist also nicht: Was gibt es auf dem Markt? Sondern: was brauche ich, was brauchen wir als Familie, Gruppe, Verein, Klassengemeinschaft, um miteinander in geschützten Räumen (!) zu kommunizieren?

Ebenso erforderlich ist die klare die Regulierung von Bildschirmzeiten. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychatrie hat hier ebenso einen klaren Rahmen vorgegeben wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) unter Beteiligung der Uni Witten/Herdecke und Verbände der Kinder- und Jugendärzte,.das Familienportal des Bundes, das Bundesministerium für Gesundheit oder Initiativen wie Schau hin!, Klicksafe, gestaffelt nach Alterstufen u.a.

Die Folgen der stetig steigenden Bildschirmnutzungszeiten von Kindern und Jugendlichen und das immer frühere Einstiegsalter sind ja ebenso bekannt wie die Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit. Erwartbar wären Empfehlungen für eine „weniger bildschirmbasierte Kindheit, dafür mehr spielbasierte Kindheit“, wie es der Sozialpsychologe Jonathan Haidt formuliert. Eine zentrale Forderung, zum Schutz von Kindheit und Jugend in der „digitalen Welt“ könnte, müsste sein, in KiTa und Schulen bewusste körperliche Zeiten im Tagesablauf zu implementieren und Kinder und Jugendliche Zeit und Raum für Bewegung und das aktive Spielen, für tatsächlich kreatives Handeln im Kunst- und Musikunterricht, in Theater-AGs, beim Werken etc. zu ermöglichen. Es gibt eine Vielzahl an Studien und Ansätzen über die Bedeutung der aisthetischen (sinnlichen) wie der ästhetischen Erziehung als notwendigem Gegenpol zur kognitiv (sprachlich-logisch) geprägten Erziehung.

Fokus auf Therapie statt Unterricht

Nicht zuletzt: Die Handlungsempfehlungen sind selbstwidersprüchlich: Einerseits fordert die Kommission die frühestmögliche Nutzung digitaler Medien, gleichzeitig schlägt sie den massiven Ausbau einer Therapieinfrastruktur für zu erwartbar geschädigte Kinder und Jugendliche auf Grund eben dieser zu frühen Nutzung. Die einen verdienen an digitalen Angeboten, die anderen verdienen an der Behandlung der Schäden. Statt Kinder und Jugendliche durch klare Regeln zu schützen und die Anbieter in die Pflicht zu nehmen (Stichwort: Anbieterhaftung), soll das Geschäftsfeld Jugendpsychiatrie und -therapie ausgebaut werden, was wohl angesichts leerer Kassen eher als Fata Morgana bezeichnet werden muss. Dies zeigt den ganzen Widersinn dieser Empfehlungen.

Peinlich: KI-generierter Text.

Die Empfehlungen sind mit Hilf der KI-Bots ChatGPT 5 Plus und Claude Opus 4.8 entstanden, um „sprachliche Verbesserungen (Stil, Grammatik, Rechtschreibung) vorzunehmen und die Piktogramme zu generieren“ (S. 113). Das ist offensichtlich nicht mehr nur in der Politik (MP Voigt, BM Wildberger) und der Presse (Döpfner) üblich, sondern auch in der Wissenschaft. Das Problem: So liest sich der Text auch: Seitenweise standardisierte Phrasen und ein Konglomerat aus digitaltechnikfixierten Textbausteinen, wie man sie aus Werbebroschüren der Digitalwirtschaft, der Datenökonomie und digitalfördernden Stiftungen kennt, auch wenn die Datenbasis der Empfehlungen nicht benannt ist. Was dafür fehlt: Ein kritische Reflexion über die Folgen des KI-Einsatzes in solchen Texten, etwa fehlende Originalität oder eigenständige, auch digitalkritische Positionen. KI generierte Texte sind ja immer nur ein statistisch berechnete Neukompilation der Ausgangstexte. Immerhin gibt es keine halluzinierten Studien und Quellen oder erfundene Literaturangaben – weil es beides gar nicht gibt.

Im US-Bundesstaat Mississippi hat ein Bundesgericht einen Prozess abgebrochen und alle vier beteiligten Juristen vom Verfahren ausgeschlossen. Anwälte beider Parteien hatten für ihre Schriftsätze generative KI genutzt, die erfundene Präzedenzfälle enthielten. Die Richterin konstatierte, dass die Anwälte die Zeit des Gerichts verschwendeten und entzog den vier Juristen die Zulassung für dieses Verfahren. Gegen zwei der beteiligten Personen verhängte das Gericht zusätzlich ein zweijähriges Auftrittsverbot vor diesem Bundesgericht. (golem, 10.Juni 2026) Das wäre auch in der Wissenschaft die notwendige Konsequenz: Zwei Jahre Ausschluss von Gutachten, Publikationen und Drittmitteln. Der Hinweis, dass davon sehr viele Kolleginnen und Kollegen betroffen wären, ist richtig, aber sie haben dann ja zwei Jahre Zeit, selbst Anträge und Texte zu formulieren.

Der Blick nach vorn

Was nicht in den Handlungsempfehlungen steht: Eltern und Schulen haben einen klaren Erziehungs- und Bildungsauftrag für eine unbekannte Zukunft. Was wir wissen ist, dass wir Menschen sind. Daraus resultiert ein Bildungsbegriff, der nicht nur auf Wissen und Können fokussiert, sondern Persönlichkeitsbildung als Herzens- und Charakterbildung ins Zentrum rückt. Es geht um Werte und die Autorschaft für das eigene Leben. Kinder und Jugendliche sind so zu stärken, dass sie für die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet sind, egal wie diese aussehen mögen. Das erreicht man nicht durch das Einüben heute aktueller Technik, indem man Kindern das Prompten oder Wischen beibringt, sondern durch Anleitung zum selber Denken. Solche Grundgedanken müssten in jede bildungspolitische Handlungsempfehlung.

Im Zentrum muss das Individuum und dessen Entwicklung zu einer selbstbestimmt und reflektiert handlungsfähigen Person stehen, nicht Technik. Die letzten 40 Jahre mit PCs in Schulen, Laptop-Klassen, Schulen ans Netz etc. haben ja deutlich genug gezeigt, dass die Fixierung auf Technik kontraproduktiv war und ist. Immensen Kosten stehen immer schlechtere Lernleistungen und immer größer Kohorten junger Menschen gegenüber, die nicht einmal die Mindestanforderungen elementarer Kompetenzen beherrschen oder die Schulen ohne Abschluss verlassen.

Die Kommission beantwortet nicht einmal die zentrale Frage: Welche Bedingungen benötigen Kinder für eine gesunde körperliche, soziale und geistige Entwicklung tatsächlich? Die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, Neurobiologie und Pädagogik zur Bedeutung von Bewegung, Spiel, direkter sozialer Interaktion, analogem Vorlesen, Lesen, Schreiben und konzentriertem Lernen werden nur unzureichend berücksichtigt. Statt einer Strategie der Frühdigitalisierung und Fokussierung auf entmündigende Techniken wie generative KI braucht Deutschland eine altersgerechte und vor allem umfassende Medienerziehung, bei der Stift, Papier und Buch als Medium lange vor dem Bildschirm zum Einsatz kommen und Medientechnik bzw. IT dann altersgerecht als Werkzeug statt Konsumplattform vermittelt wird.

Dazu muss auch der Dreiklang aus Schutz als primäre Aufgabe, entwicklungsgemäßer Befähigung und altersgerechter Teilhabe neu justiert werden. Kinder müssen zudem vor Überforderung, Abhängigkeit und kommerzieller Ausbeutung geschützt werden. Erst auf dieser Grundlage können sie eine emanzipierende (statt konsumierende) und eine emanzipierte (statt manipulierte) Medienkompetenz entwickeln, um selbst zu entscheiden, ob und was sie von den ganzen medialen Angeboten überhaupt nutzen wollen. Denn das Grundproblem der HE ist: die digitale Transformation der Bildungseinrichtungen, von der Kita bis zur Uni, wird überhaupt nicht hinterfragt, sondern als selbstverständlich gesetzt. Nur an wenigen Stellen stehen in den HE Empfehlungen für analoge Räume und Angebote, nirgends ein Hinweis auf die Trennung von kommerziellen und gemeinwohlorientierten „sozial“ nur genannten Medien.

Das ist der blinde Fleck in der Debatte und in den HE: Es wird nirgends thematisiert, dass es bei der digitalen Transformation – wie bei jeder Transformation – um massive wirtschaftliche und (macht)politische Interessen geht, gerade für und in Bildungseinrichtungen. Wer die Systeme administriert bestimmt die Inhalte und damit, was wir im Netz sehen, in der Schule lernen. Die Forderung nach echter, digitaler Souveränität ist ein zwar technisch notwendiger, aber nachgeordneter Schritt. Im Mittelpunkt muss das Auflösen der Bindung von Erziehung und Unterricht an Digitaltechnik und die Tech-Konzerne stehen.Hier hätte die Kommission sinnvolle Vorgaben machen können, hat ihre Aufgabe aber verfehlt.

„Wie können wir unsere nächste Generation vor den Risiken und Gefahren der Nutzung digitaler Medien schützen? Wer glaubt, dass die Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 24. Juni 2026 hierzu Antworten liefern, der irrt. Digitale Medien verursachen nachweislich eine Beeinträchtigung kindlichen Entwicklung, wobei je nach Entwicklungsphase soziale, grobmotorische, sprachliche, feinmotorische und kognitive Fähigkeiten betroffen sind. In Bildungseinrichtungen lenken digitale Medien ab, verhindern Lernprozesse und reduzieren langfristig ihre Bildung (mit der Langzeitfolge eines höheren Demenzrisikos).

Zur Vermeidung liefert der Bericht keinerlei Handlungsempfehlungen. Ebenso wenig werden massive gesundheitliche Schäden wie Kurzsichtigkeit (mit der Langzeitfolge Erblindung), körperliche Inaktivität (mit den Langzeitfolgen Übergewicht, Herzinfarkt, Schlaganfall) sowie Schäden durch die Entstehung von Sucht und Depressivität im Bericht diskutiert.“ (Manfred Spitzer, PM Bündnis für humane Bildung zu den HE, 24.6.2026)


Der Text (11 Seiten) als PDF: StellungnahmenBündnis zu den Handlunsgempfehlungen der Expertenkommission (24.6.2026)

Literatur und Quellen

Bündnis für humane Bildung (12.5.2026) Erstaunliche Diskrepanz zwischen Erkenntnis und Folgerung. Stellungnahme Bündnis für humane Bildung zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Web:

Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“: Bestandsaufnahme der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ (20.4.2026); Web: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/bestandsaufnahme-der-expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt—284626;

PDF: Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Lanier, Jaron (2018) Zehn Gründe, warum Du Deine Social Media Accounts sofort löschen musst

Lankau, Ralf (2026a) Gleich zwei Päpste sind der Antichrist … wenn man Trumpisten und Tech-Faschisten glaubt

Lankau, Ralf (2026b) Warum GenAI in der Schule mehr schadet als nutzt

Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) (2023): Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem. Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz. http://dx.doi.org/10.25656/01:28303

Wiener, Norbert (1948): Cybernetics. or Control and Communication of the Animal and the Machine, dt . Kybernetik. Regelung und Nachrichtenübertragung im Lebewesen und in der Maschine (zitiert nach der 1. deutsche Auflage, Düsseldorf, 1963); sieh dazu: Zierer, Klaus (2026) „Menschlichkeit in den Mittelpunkt: Durch Bildung KI entwaffnen!“ PM der Univ. Augsburg vom 28.5.2026, Kopie: https://die-pädagogische-wende.de/durch-bildung-ki-entwaffnen/

Zierer, Klaus (2024): ChatGPT als Heilsbringer? Über Möglichkeiten und Grenzen von KI im Bildungsbereich. Münster: Waxmann.