Der Deutsche Ethikrat und digitale Medien

Anmerkungen zur Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ des Ethik-Rats. Die Presse verkürzt auf „Ethikrat gegen Social-Media-Verbot“. Im Text steht Gegenteiliges: „Der Ethikrat plädiert für ein risikobasiertes und abgestuftes Schutzkonzept, dass neben sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, deren jeweilige Risiken analysiert und jeweils angepasste Schutzmaßnahmen etabliert“. (dpa)

Auf, auf zu neuen Märkten: Cannabis im Schulgarten und KI im Unterricht

Würden Kultusministerien, Schulträger und Lehrkräfte auf die Legalisierung von Cannabis genau so unreflektiert reagieren wie auf die sog. Künstliche Intelligenz (KI) und Chat GPT, müsste man wohl Cannabis in Schulgärten anbauen, den THC-Wert der schuleigenen Ernte im Chemie-Unterricht bestimmen und Haschisch-Plätzchen im Hauswirtschaftsunterricht für die, dank der jetzt legalen Substanz, tiefenentspannten Belegschaft backen. (K)Eine Glosse. Von Ralf Lankau

Bildung und KI: Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats

Der Deutsche Ethikrat hat eine Stellungnahme zu den die Auswirkungen digitaler Technologien auf das menschliche Selbstverständnis und Miteinander veröffentlicht. Im aktuellen Infobrief 01/2023 sind die Empfehlungen u.a. für Bildung separat abgedruckt. Diese Empfehlungen werden hier zur Verfügung und zur Diskussion gestellt, da sie direkte Auswirkungen auf das Unterrichten und den Einsatz (oder Nicht-Einsatz) solcher Technologien) begründen.